Es müssen dringend Massnahmen ergriffen werden, um für ein optimales Preis-/Leistungsverhältnis im Gesundheitswesen bei hoher Behandlungsqualität zu sorgen und so die Kostenentwicklung zu dämpfen, damit die Krankenkassenprämien erschwinglich bleiben.
Ich will die Forderung, der raschen Einführung der einheitlichen Finanzierung (EFAS) aktiv unterstützen. Die Reform baut heute bestehende Fehlanreize ab. Diese Anreize verhindern die Verlagerung von Eingriffen in den kostengünstigeren ambulanten Bereich.
Z.B.
Konnte der Leistenbruch meiner Freundin ambulant in der Tagesklinik durchgeführt werden. Meine Freundin konnte am selben Tag eintreten und nach der Operation wieder austreten. Die Kosten wurden gemäss TARMED (vorgeschriebener ambulanter Tarif) von der Tagesklinik der Krankenversicherung meiner Freundin in Rechnung gestellt. Alle Kosten werden in der Krankenversicherung via Krankenkassenbeiträge der Versicherten finanziert.
Der gleiche Eingriff ist stationär möglich. Also meine Freundin hätte eine oder zwei Nächte im Spital gelegen. Die Kosten für diesen Eingriff im Spital sind gemäss Fallpauschale höher angesetzt. Der Kanton finanziert 55% (steuerfinanziert) an die Kosten und 45% werden vom Krankenversicherer (über Prämien finanziert) getragen.
Diese ungleiche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen führt zu Fehlanreizen. Der Entscheid über eine Behandlung soll aus medizinischer und patientenorientierter Sicht getroffen werden und nicht von finanziellen Fehlanreizen beeinflusst sein. Mit EFAS, der einheitlichen Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen, ist die Finanzierung weiterhin durch Steuern und Prämien getragen (Mittelherkunft dual), der Mitteleinsatz beim Leistungserbringer jedoch künftig einheitlich – unabhängig, ob Leistungen stationär oder ambulant erbracht werden.